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   BFH, 27.02.2008 - VII B 154/07   

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https://dejure.org/2008,16172
BFH, 27.02.2008 - VII B 154/07 (https://dejure.org/2008,16172)
BFH, Entscheidung vom 27.02.2008 - VII B 154/07 (https://dejure.org/2008,16172)
BFH, Entscheidung vom 27. Februar 2008 - VII B 154/07 (https://dejure.org/2008,16172)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Keine Zulassung der Revision bei behaupteter rechtswidriger Auslegung einer Bestimmung eines Doppelbesteuerungsabkommen durch das FG

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de

    Keine Revisionszulassung bei behaupteter rechtswidriger Auslegung einer Bestimmung eines Doppelbesteuerungsabkommens durch das FG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 22.12.2006 - VII B 165/06

    Zurückweisung einer Steuerberatungsgesellschaft; Niederlassung in anderem

    Auszug aus BFH, 27.02.2008 - VII B 154/07
    Zur Darlegung dieser Zulassungsvoraussetzungen ist es erforderlich, dass der Beschwerdeführer eine konkrete Rechtsfrage formuliert und substantiiert auf ihre Klärungsbedürftigkeit, ihre über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung sowie darauf eingeht, weshalb von der Beantwortung der Rechtsfrage die Entscheidung über die Rechtssache abhängt (Senatsbeschluss vom 22. Dezember 2006 VII B 165-167/06, BFH/NV 2007, 785, m.w.N.).
  • BFH, 16.12.2003 - VII B 10/03

    NZB: Sachaufklärungspflicht, Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme

    Auszug aus BFH, 27.02.2008 - VII B 154/07
    Mit der Behauptung, dass das FG geltendes Recht fehlerhaft angewandt habe, wird die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage jedoch nicht in ausreichender Weise dargelegt (BFH-Entscheidungen vom 15. Juni 2004 VI B 220/00, BFH/NV 2004, 1419, und vom 16. Dezember 2003 VII B 10/03, BFH/NV 2004, 529).
  • BFH, 15.06.2004 - VI B 220/00

    Rüge unvollständiger Sachaufklärung

    Auszug aus BFH, 27.02.2008 - VII B 154/07
    Mit der Behauptung, dass das FG geltendes Recht fehlerhaft angewandt habe, wird die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage jedoch nicht in ausreichender Weise dargelegt (BFH-Entscheidungen vom 15. Juni 2004 VI B 220/00, BFH/NV 2004, 1419, und vom 16. Dezember 2003 VII B 10/03, BFH/NV 2004, 529).
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